Reitrecht

PSV Hessen
Wilhelmstraße 24
35683 Dillenburg
Telefon: 02771 / 23055
Fax: 02771 / 6203

Wichtige Regelungen zum Reiten im Wald:

Reiten ist nur auf Wegen gestattet, die nicht beschädigt werden können.

Erlaubte Wege:

  • Befestigte Wege
  • Naturfeste Wege (z.B. felsiger Untergrund)
  • Erdwege im trockenen Zustand

Alle Wege, auf denen geritten werden darf, müssen mindestens 2 Meter breit sein.

Reitpfade:
In Abstimmung mit der Forstbehörde können auch Reitpfade angelegt werden, die nicht zwingend befestigt sein müssen und auch schmaler als 2 Meter sein können. Diese Pfade werden von den Reitern gepflegt.

Weitere Hinweise:

Der Reit- und Fahrverein Idstein übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf externen, verlinkten Seiten.

Für detaillierte Informationen sowie den vollständigen Gesetzestext und Erläuterungen, besuchen Sie bitte die offizielle Seite des VfD.

Hinweis: Achten Sie darauf, alle lokalen Bestimmungen zu beachten, um Konflikte mit anderen Waldbesuchern oder rechtliche Probleme zu vermeiden.