Reitrecht

Im Rheingau-Taunus-Kreis besteht eine Kennzeichnungspflicht für alle Reit- und Kutschpferde, die im Wald geritten oder gefahren werden. Diese Kennzeichen müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Wo können die Reitkennzeichen beantragt werden?
Die Kennzeichen können beim PSV Hessen angefordert werden:

PSV Hessen
Wilhelmstraße 24
35683 Dillenburg
Telefon: 02771 / 23055
Fax: 02771 / 6203

Wichtige Regelungen zum Reiten im Wald:

  • Reiten ist nur auf Wegen gestattet, die nicht beschädigt werden können.
  • Erlaubte Wege:
  • Befestigte Wege
  • Naturfeste Wege (z.B. felsiger Untergrund)
  • Erdwege im trockenen Zustand

Alle Wege, auf denen geritten werden darf, müssen mindestens 2 Meter breit sein.

Reitpfade:
In Abstimmung mit der Forstbehörde können auch Reitpfade angelegt werden, die nicht zwingend befestigt sein müssen und auch schmaler als 2 Meter sein können. Diese Pfade werden von den Reitern gepflegt.

Weitere Hinweise:

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Für detaillierte Informationen sowie den vollständigen Gesetzestext und Erläuterungen, besuchen Sie bitte die offizielle Seite des VfD.

Hinweis: Achten Sie darauf, alle lokalen Bestimmungen zu beachten, um Konflikte mit anderen Waldbesuchern oder rechtliche Probleme zu vermeiden.